
Gruppen-/Bereichspflege sowie Qualifikation zur leitenden Pflegefachkraft für ambulante Pflegedienste
Weiterbildung zur Gruppen- und Wohnbereichsleitung sowie zur leitenden Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege
Die Weiterbildung erfüllt die Bedingungen nach den „Gemeinsamen Grundsätzen zur Qualität und Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI“
Auf einen Blick
Qualifikation als Pflegefachkraft
13.10.2025 bis 18.9.2026
8:15–15:30 Uhr
440 Unterrichtsstunden (berufsbegleitend)
3.800 € (ggf. zzgl. 160 € bei staatlicher Prüfung)
Ziele
Die Weiterbildung befähigt dazu, in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege den Funktionsdienst der Gruppen- und Wohnbereichsleitung oder die Leitung eines ambulanten Pflegedienstes qualifiziert wahrzunehmen.
Modulprüfungen
Laut Hessischer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) sind die Modulprüfungen in Form
1. einer schriftlichen Aufsichtsarbeit von 90 Minuten Dauer oder
2. einer schriftlichen Hausarbeit von mindestens zehn Seiten sowie einer zusätzlichen mündlichen Prüfung über die Inhalte des Moduls von mindestens 20 und höchstens 30 Minuten Dauer durchzuführen.
Termine (Blockwochen)
13.–17.10.2025
10.–14.11.2025
08.–12.12.2025
12.–16.01.2026
16.–20.02.2026
16.–20.03.2026
20.–24.04.2026
18.–22.05.2026
15.–19.06.2026
13.–17.07.2026
14.–18.09.2026
Der Termin für die staatliche Prüfung (nach erfolgter Weiterbildung) wird nach Verabredung mit dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege bekanntgegeben.
Kursleitung
Andreas Fischbach, Lehrer für Pflegeberufe
Bei Interesse an dieser Weiterbildung reichen Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit den folgenden Unterlagen ein:
1. Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt)
2. Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
3. Nachweis über die staatliche Anerkennung als Pflegefachkraft: Kopie der Urkunde als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Krankenschwester/Krankenpfleger oder Altenpfleger/in oder Pflegefachfrau/Pflegefachmann
4. beglaubigte Kopie des Personalausweises
5. beglaubigte Kopie des Nachweises über alle Namensänderungen (z.B. Heiratsurkunde)